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Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
in Deutschland haben wir die Grundlagen dafür
geschaffen, dass die Hospiz- und Palliativversorgung in allen
Bereichen der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen
Versorgung gestärkt und gefördert wird. Erstmals gibt es nun
eine eigenständige Rahmenvereinbarung für stationäre
Kinderhospize. Sie bietet eine verlässliche Grundlage dafür,
dass bei der finanziellen Förderung stationärer Kinderhospize
die Bedürfnisse schwer kranker Kinder und ihrer Familien
besonders berücksichtigt werden.
Fortschritte entstehen jedoch erst dann, wenn Menschen
diese Regelungen mit Leben füllen. Ohne den großen Einsatz
so vieler Menschen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens
wäre gelebte Nächstenliebe nicht möglich. Sie alle leben
diese Nächstenliebe. Sie zeigen jeden Tag, wie viel Bejahendes
durch Mitmenschlichkeit, Einsatzfreude und Zuwendung im
Zusammenwirken unterschiedlichster Kräfte und in Verbindung
mit Selbsthilfe entstehen kann!
In diesem Sinne danke ich dem Deutschen Kinderhospizverein
e.V. herzlich für die Ausrichtung dieser wichtigen Fachtagung.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich interessante
Diskussionen und weiterhin viel Kraft und Ausdauer!
Ihr
Hermann Gröhe
Bundesminister für Gesundheit