
Reisebedingungen des ADAC Nordrhein e.V.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Ihnen und dem ADAC Nordrhein e.V. zu Stande kommenden
Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt).
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y des Bürgerlichen
Gesetzbuches und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch und füllen diese aus.
Hinweis: Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden
a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und ergänzende
Informationen zur jeweiligen Reise. Sofern Letztere zu einer Reise vorhanden
sind, erhalten Sie diese vor Buchungsabschluss.
b) Dritte, insbesondere Reisevermittler und Leistungserbringer (u. a. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
mit Ihnen zu treffen oder Zusicherungen zu machen sowie Auskünfte
zu geben, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch
zur Reiseausschreibung stehen. Prospekte und Materialien, die nicht vom
ADAC Nordrhein e. V. herausgegeben werden, sind für dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich. Jegliche Abweichungen bedürfen der Zustimmung
und Bestätigung durch den ADAC Nordrhein e.V.
c) Nehmen Sie bei Buchung die Anmeldung von weiteren Mitreisenden vor
und sind diese bei Buchung nicht persönlich anwesend, haben Sie für alle
Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden wie für Ihre eigenen einzustehen,
soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.
d) Der Reisevertrag selbst kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung
durch den ADAC Nordrhein e.V. zustande. Für Buchungen, die mündlich,
telefonisch oder schriftlich (per E-Mail, Textnachricht oder Telefax) erfolgen,
gilt die Übermittlung der Buchung bzw. Reiseanmeldung an den ADAC
Nordrhein e. V. als verbindliches Angebot Ihrerseits zum Abschluss des
Reisevertrages. Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.
B. Internet, App, Telemedien) gilt die Bestätigung der Schaltfläche „Jetzt
zahlungspflichtig buchen“ oder vergleichbare Formulierungen als verbindliches
Angebot Ihrerseits zum Abschluss des Reisevertrages. Die Übermittlung
der Reiseanmeldung durch Bestätigung der Schaltfläche begründet
für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. Der
Reisevertrag selbst kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung durch
den ADAC Nordrhein e.V. zustande.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, soweit der ADAC Nordrhein e. V. auf die Änderungen
hingewiesen und dessen vorvertragliche Informationspflichten
erfüllt hat und Sie die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung
erklären.
e) Es ist darauf hinzuweisen, dass für angebotene Reiseleistungen, die im
Fernabsatz (u. a. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS
sowie Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, nach §§312
ff. BGB kein Widerrufsrecht besteht. Es besteht jedoch die Möglichkeit des
gesetzlichen Rücktritts gemäß §651h BGB und ggfs. weitere Kündigungsrechte.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehender Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
a) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und durch den ADAC Nordrhein e. V. nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind diesem vor Reisebeginn gestattet,
soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. Über etwaige Leistungsänderungen informiert
Sie der ADAC Nordrhein e. V. unverzüglich nach Kenntniserlangung
des Änderungsgrundes.
b) Bei erheblicher Abweichung oder Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung, die Bestandteil des Reisevertrags sind, haben
Sie die Möglichkeit
- die Änderung anzunehmen
- unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern eine solche
Reise durch den ADAC Nordrhein e.V. als Reiseveranstalter angeboten wird.
Es steht Ihnen frei, in der vom ADAC Nordrhein e. V. mitgeteilten Frist von 1
Woche zu reagieren. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Reaktion gegenüber
dem ADAC Nordrhein e.V., gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen,
soweit Sie auf diese Folge hingewiesen worden sind. Entstehen dem
ADAC Nordrhein e. V. durch die geänderte Leistung bei gleichwertiger Beschaffenheit
geringere Kosten, erstattet dieser Ihnen den Differenzbetrag
gemäß §651m Abs. 2 BGB. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. Bezahlung der Reise
a) Gemäß §651t BGB darf der ADAC Nordrhein e.V. in seiner Funktion als
Reiseveranstalter Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
nur dann fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und Ihnen das absichernde Versicherungsunternehmen
vor Zahlung bekannt gemacht wurde.
b) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei einigen Reisen
können sich für bestimmte Reiseleistungen (z.B. Flugsondertarife, Eintrittskarten)
abweichende Fälligkeiten ergeben. Über diese werden Sie bei
Buchung informiert.
c) Leisten Sie eine Zahlung nicht gemäß den vereinbarten Fälligkeiten,
obwohl der ADAC Nordrhein e. V. zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten
erfüllt worden sind und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so besteht für den
ADAC Nordrhein e. V. die Berechtigung, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 Absatz
a) in Rechnung zu stellen.
4. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden in der Regel 14 Tage vor Reisebeginn wunschgemäß
an die von Ihnen hinterlegte Adresse oder an Ihr Reisebüro zugestellt
und können dort abgeholt werden. Voraussetzung ist, dass die Restzahlung
beglichen wurde und keine offenen Forderungen durch den ADAC
Nordrhein e.V. bestehen.
5. Rücktritt / Kündigung
a) Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem ADAC Nordrhein e.V. schriftlich zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch gegenüber diesem erklärt werden.
Bei einem Rücktritt durch den Kunden entfällt der Anspruch des ADAC
Nordrhein e.V. auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann eine
angemessene Entschädigung verlangt werden, soweit der Rücktritt nicht
vom ADAC Nordrhein e. V. zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder
in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung
erhebt der ADAC Nordrhein e. V. unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen
pauschaliert wie folgt:
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45 %;
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%;
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 70%;
ab dem 6.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Der ADAC Nordrhein e. V. behält sich vor, anstelle der genannten pauschalen
Entschädigung eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern.
Dieser Nachweis ist konkret zu beziffern und zu begründen.
Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass die uns zustehende
Entschädigung geringer ist als die anzuwendende Pauschale.
Sind wir infolge eines Rücktrittes zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, leisten wir unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
b) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der ADAC Nordrhein e.V. behält sich vor, bis 28 Tage vor Reiseantritt vom
Reisevertrag zurückzutreten, sofern bis dahin die im Rahmen der Reiseausschreibung
genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, informiert der ADAC Nordrhein e. V.
Sie entsprechend frühzeitig. In jedem Fall setzt er Sie unverzüglich nach
Feststellung einer Nichterreichung in Kenntnis. Sollte eine Umbuchung auf
einen anderen Reisetermin oder eine alternative Reise aus dem Programm
des ADAC Nordrhein e. V. nicht möglich oder gewünscht sein, erstattet dieser
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen, die bis dahin
geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
c) Rücktritt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Der ADAC Nordrhein e.V. hat das Recht, bei unvermeidbaren und/oder
außergewöhnlichen Umständen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten.
Gemäß § 651h BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die
sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Ist
der ADAC Nordrhein e. V. auf Grund solcher Umstände an der Erfüllung
des Reisevertrags gehindert, hat er dies unverzüglich nach Kenntniserlangung
zu erklären. Der ADAC Nordrhein e.V. verliert den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis und ist verpflichtet, bereits erfolgte Zahlungen
unverzüglich an den Kunden zu erstatten, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach dem erklärten Rücktritt.
d) Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der ADAC Nordrhein e.V. ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
die Durchführung der Reise ungeachtet einer zuvor ausgesprochenen Abmahnung
nachhaltig durch den Reisenden gestört wird oder dieser sich
in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält der ADAC
Nordrhein e. V. weiterhin den Anspruch auf den Reisepreis und erstattet
lediglich eventuell ersparte Aufwendungen bzw. von Leistungsträgern erstattete
Beträge.
6. Umbuchungen
a) Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf Änderung der gebuchten
Reiseleistung. Sollte Ihrerseits dennoch eine Umbuchung gewünscht
sein, muss der ADAC Nordrhein e. V. die ihm im Einzelfall entstehenden
Kosten an Sie weitergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, ob die
gewünschte Umbuchung durch die Leistungsträger realisiert werden kann.
Für jegliche Umbuchungen berechnet der ADAC Nordrhein e.V. zudem ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,-€.
b) Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung auf Grund von Mängeln bei den
vorvertraglichen Informationen gemäß Art.250 § 3 EGBGB erforderlich
wird. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenfrei möglich.
c) Abweichend von Absatz a) steht Ihnen gemäß § 651e BGB das Recht zu,
dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Eine solche Erklärung ist schriftlich und spätestens 7 Tage vor
Reisebeginn gegenüber dem ADAC Nordrhein e.V. abzugeben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie eine oder mehrere Reiseleistungen nicht in Anspruch, zu
deren vertragsgemäßer Erbringung der ADAC Nordrhein e. V. bereit und
in der Lage war, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Dies gilt nicht, sofern Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen
zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt waren. In diesem Fall bemüht sich der ADAC Nordrhein e. V.
um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen
handelt.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
a) Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe
verlangen. Dabei sind Sie verpflichtet, einen Mangel unverzüglich an den
örtlichen Vertreter (Reiseleiter, lokale Agentur etc.) des ADAC Nordrhein e.
V. zu melden. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Vertreter werden Sie in
Ihren Reiseunterlagen informiert. Erfolgt dies nicht und konnte auf Grund
der Unterlassung Ihrerseits keine Abhilfe geschaffen werden, stehen Ihnen
keine Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüche gemäß § 651m bzw. §
651n BGB zu. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden, melden Sie etwaige
Reisemängel umgehend an Ihr Reisebüro oder direkt an den ADAC
Nordrhein e. V.. Die örtlichen Vertreter sind beauftragt, sofern möglich für
Abhilfe zu sorgen. Zu einer Anerkennung von Ansprüchen sind sie jedoch
nicht befugt. Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare
für eine Behebung des Mangels zu tun sowie den eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten bzw. zu vermeiden.
b) Fristsetzung vor einer Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag auf Grund eines erheblichen Reisemangels
nach §651i Abs. 2 BGB bzw. §651l BGB kündigen, müssen Sie vorher eine
angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Ausgenommen davon ist, wenn der
ADAC Nordrhein e.V. eine Abhilfe verweigert oder eine unmittelbare Abhilfe
notwendig ist.
c) Reisegepäck
Kommt es bei einer Flugreise zu Verlust, Beschädigung oder Verspätung
Ihres Gepäcks, müssen Sie dies nach den geltenden Luftverkehrsbestimmungen
unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen.
Es ist dabei eine Schadensanzeige – sog. PIR - Property Irregularity Report
- auszufüllen, die innerhalb von 7 Tagen (Gepäckbeschädigung) bzw.
21 Tagen (Verspätung) einzureichen ist. Erfolgt keine Schadensanzeige,
besteht keine Pflicht zur Erstattung durch die ausführende Airline oder
den Reiseveranstalter. Darüber hinaus muss der Sachverhalt unverzüglich
dem örtlichen Vertreter oder dem ADAC Nordrhein e. V. gemeldet werden.
9. Geltendmachung von Ansprüchen
a) Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB sind gegenüber dem ADAC
Nordrhein e.V. geltend zu machen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende
dieser AGB. Alternativ kann die Geltendmachung auch über das vermittelnde
Reisebüro erfolgen.
b) Der ADAC Nordrhein e.V. nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.
eu/consumers/odr.
10. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche und deliktische Haftung des ADAC Nordrhein e. V. für
Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung
sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Beschränkung
unberührt.
b) Der ADAC Nordrhein e. V. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen
und Sachschäden für Reiseleistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter
Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.
Der ADAC Nordrhein e. V. haftet jedoch, sofern ein Schaden durch eine
Verletzung im Bezug auf Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
ursächlich war.
11. Informationspflichten über das ausführende Luftfahrtunternehmen
Gemäß Art. 11 VO (EG) Nr.2111/2005 ist der ADAC Nordrhein e. V. dazu
verpflichtet, Sie bereits bei Buchung über das ausführende Luftfahrtunternehmen
zu unterrichten. Sollte das ausführende Luftfahrtunternehmen
bei Buchung noch nicht feststehen, besteht die Verpflichtung, Ihnen die
Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird/werden. Der ADAC Nordrhein e. V. wird Sie unverzüglich informieren,
sollte das ausführende Luftfahrtunternehmen bekannt werden oder sich
nach Buchung noch ändern.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
In den vorvertraglichen Informationen werden Sie vor Abschluss des
Reisevertrages über die erforderlichen Formalitäten zur Einreise in das
Bestimmungsland sowie eventuelle gesundheitspolizeiliche Vorgaben
in Kenntnis gesetzt. Für das (rechtzeitige) Beschaffen und Mitführen der
erforderlichen Dokumente sowie das Einhalten von Impfungen etc. sind
ausschließlich Sie als Reisegast verantwortlich. Der ADAC Nordrhein e.V.
haftet nicht für Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung resultieren. Ausgenommen
sind Auswirkungen, die auf unzureichenden oder falschen
Informationen beruhen.
13. Datenschutz
Der ADAC Nordrhein e. V. erhebt bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten,
die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich
sind. Die erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, soweit es für die Erfüllung des
Reisevertrages erforderlich ist (Fluggesellschaften, Hotels etc.).
Die allgemeinen Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) erhalten Sie unter https://www.adacnrh.
de/dsi-allgemein.
Veranstalter: ADAC Nordrhein e.V., Luxemburger Str. 169, 50939 Köln
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