Regelung für Arbeitslose
In Einzelseminaren kann die EAG auf Anfrage Arbeitslosen eine
Teilnahme zu 30% ermäßigte Gebühr ermöglichen; Voraussetzung
ist das Vorliegen der Bescheinigung.
Bankverbindung:
Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen:
IBAN: DE76 3405 1350 0034 1132 66
SWIFT-BIC: WELADED1RVW
Zahlungsweise
Etwa 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten die TeilnehmerInnen
eine Rechnung mit Zahlungstermin. Die Zahlung ist mit der
Rechnungsstellung fällig. Bei Lehrgängen, deren Teilnahmeentgelte
für die jeweiligen Kursabschnitte vereinbart werden, tritt
die Fälligkeit zwei Wochen vor der ersten Veranstaltung des
jeweiligen Folgeabschnitts ein. Wird in der Rechnung ein
anderer Fälligkeitstermin genannt, so gilt dieser.
Bei verspäteter Zahlung trotz Fälligkeit fallen Mahngebühren
i.H.v. 3 € pro Mahnung an.
Stornierung der Veranstaltung
Die TeilnehmerInnen können über die gesetzlichen Vorschriften
hinaus ohne Angabe von Gründen den Vertrag stornieren.
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief)
erfolgen. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 4 Wochen (= 28
Tage) vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der
EAG.
Bei Abmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, wird die
volle Seminargebühr erhoben. Das gleiche gilt bei teilweisem
oder vollständigem Fernbleiben von der Fortbildung.
Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nicht möglich.
Bei längerfristigen Weiterbildungen betrifft das die Gebühr des
Seminars, das innerhalb dieser 28-Tage-Frist liegt. Diese kann
nicht mit Zahlungsverpflichtungen für spätere Veranstaltungen
verrechnet werden. Im Rahmen der Kompakt- und langfristigen
Weiterbildungen kann unter bestimmten Voraussetzungen statt
der fälligen Seminargebühr eine Ummeldegebühr von 40 €
berechnet werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für VerbraucherInnen bleibt von
den Bestimmungen zur Stornierung unberührt.
Stornierung des Beherbergungsvertrages
Eine Ausfallgebühr für Unterkunft und Verpflegung wird nicht
erhoben.
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Strukturen