Strukturen
Anerkennungen
INLAND
Staatliche Anerkennung / Bildungsurlaubsgesetz
Die EAG ist eine staatliche anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung
des Landes NRW (gemäß § 11 AWbG).
Die Anerkennung besteht auch für Baden-Württemberg. Die
Anerkennung nach den Bildungsurlaubsgesetzen
anderer
Bundesländer kann auf Wunsch bei den zuständigen Behörden
der Bundesländer beantragt werden. Ggfls. anfallende Gebühren
für solche Anträge müssen übernommen werden.
Psychotherapie im Rahmen des PsychThG
(Psychotherapeutengesetz)
Die Integrative Therapie gehört in der Bundesrepublik Deutschland
wie so viele andere traditionelle Psychotherapieverfahren
auch nicht zu den Richtlinienverfahren. EAG/FPI streben die
Anerkennung im Rahmen dieses Gesetzes an.
Eine Curriculumsadaptierung wurde vorgenommen, so dass
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des PsychThG vom
18. Dezember 1999 berücksichtigt wird.
Anerkennung Systemisch-Integrative Therapie
Für den integrativ-systemischen Weiterbildungszweig
(Beratung) ist die EAG Mitglied der Deutschen Gesellschaft
für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
(DGSF). Das systemische Verfahren ist seit 2008 wissenschaftlich
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anerkannt.
Anerkennung Suchttherapie
Das Curriculum „für Gruppen- und Einzeltherapeuten im
Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker,
Suchttherapeutin / Suchttherapeut“ der EAG ist von
der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Gesetzlichen
Krankenkassen geprüft und den Leistungsträgern zur Aner-
kennung empfohlen.
Anerkennung Supervision und Coaching
Die Weiterbildung „Integrative Supervision & Organisationsentwicklung“
der EAG ist von der Deutschen Gesellschaft
für Supervision e.V. (DGSv) und von Österreichischen und
Schweizer Supervisionsgesellschaften anerkannt.