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Wie kann man sich zu einer Veranstaltung anmelden?
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist frühestens nach
Erscheinen des Jahresprogrammheftes möglich. Das
Jahresprogrammheft erscheint in der Regel im November
eines Jahres für das Folgejahr und wird unaufgefordert
allen Mitgliedern des Deutschen Kinderhospizvereins, allen
Teilnehmenden der letzten Jahre sowie allen durch die
ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste des DKHV
e.V. begleiteten Familien zugesandt. Gerne verschicken wir
Jahresprogrammhefte auf Anfrage.
Wann erhalte ich eine Anmeldebestätigung?
Für jede Veranstaltung wird mit der Ausschreibung ein
Anmeldeschluss festgelegt.
Mit der Anmeldung erhält jeder eine Bestätigung des
Eingangs der Anmeldung. Somit kann er sicher sein, dass
seine Anmeldung angekommen ist.
Mit Erreichen des Anmeldeschlusses wird festgestellt, ob
die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Erst danach
erhält jeder Angemeldete eine Mitteilung darüber, ob er an
der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht. Erst diese
Mitteilung ist die verbindliche Teilnahmebestätigung.
Circa zwei Wochen vor der Veranstaltung erhält jeder
Angemeldete letzte Informationen.
Um Portokosten zu vermeiden, werden die Bestätigung und
Informationen bevorzugt per E-Mail verschickt.
Kann man sich noch nach dem
Anmeldeschluss anmelden?
Ja. Eine Veranstaltung wird dann durchgeführt, wenn die
Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Sofern noch freie
Plätze verfügbar sind, werden auch nach dem Anmeldeschluss
eingehende Anmeldungen berücksichtigt.
Was ist eine Warteliste?
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die
Möglichkeit, sich auf eine Warteliste aufnehmen zu lassen.
Sofern ein bereits Angemeldeter seine Teilnahme wieder
absagen muss, erhält eine auf der Warteliste vermerkte
Person die Anfrage, ob sie den vakant gewordenen Platz
in Anspruch nehmen möchte.
Können Familien eigene Pflegeteams zu den
Veranstaltungen mitbringen?
Ja. Jedes Kind und jeder Jugendliche kann ein eigenes
Pflegeteam mitbringen. Die Kosten für die Unterbringung
und Verpflegung des Pflegeteams übernimmt der Deutsche
Kinderhospizverein e.V., die Personalkosten können vom
Verein nicht übernommen werden.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im häus-
lichen Bereich durch Pflegeteams versorgt werden, werden
gebeten, ihre Pflegeteams auch zu Veranstaltungen der
Deutschen Kinderhospizakademie mitzubringen.
Kann ein junger Mensch mit lebensverkürzender
Erkrankung die Begleitperson aus seinem ambulanten
Kinder- und Jugendhospizdienst mitbringen?
Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Begleitung einen
Befähigungskurs absolviert hat, bedarf aber gründlicher
vorheriger Absprachen.
Alle Veranstaltungen, an denen Kinder und Jugendliche mit
lebensverkürzender Erkrankung ohne ihre Eltern teilnehmen,
zielen darauf, den jungen Menschen Erfahrungen
jenseits des häuslichen Umfeldes zu ermöglichen — genauso,
wie es gesunde Kinder und Jugendliche bei Klassenfahrten,
Jugendfreizeiten etc. auch erleben können. Damit
wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass das Kind bzw.
der Jugendliche sich selbst in einem anderen Umfeld neu
erfahren kann und so auch ein Stück mehr Selbständigkeit
erfährt. Im Zentrum der Veranstaltung steht für den jungen
Menschen die Erfahrung des Zusammenlebens in der
Gruppe mit anderen Kindern oder Jugendlichen in einer
ähnlichen Lebenssituation. Wichtig ist deshalb, dass dem
Begleitenden dies bewusst ist und er dem von ihm begleiteten
Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit lässt, diese
neuen Erfahrungen zu sammeln.
Können neben Eltern und Geschwistern auch noch
weitere Familienangehörige an Familienseminaren
teilnehmen?
Ja. Prinzipiell können alle Personen, die zum unmittelbaren
Lebensumfeld eines erkrankten jungen Menschen gehören,
an Familienseminaren teilnehmen. Nicht möglich ist jedoch
eine Teilnahme an den Workshops für Eltern, Geschwister
oder erkrankte Kinder und Jugendliche. In der Regel
werden integrative Workshops ausgeschrieben, an denen
jeder teilnehmen kann.
Wer organisiert die Anreise zu einem Veranstaltungsort?
Die Anreise zu einem Veranstaltungsort kann nicht von der
Deutschen Kinderhospizakademie organisiert werden. Sie
muss durch die Teilnehmenden bzw. bei Kindern und
Jugendlichen durch die Eltern gewährleistet werden. Bei
einigen Veranstaltungen gibt es jedoch Treffpunkte, von
denen aus eine gemeinsame Anreise zum Veranstaltungsort
erfolgt. Diese sind ausdrücklich im Veranstaltungsprogramm
ausgewiesen.
Häufig gestellte Fragen